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betr. KV

Die Grundidee ist einfach:
Gesundes Personal bedeutet ein gesundes Unternehmen

  • Die Produkte sind exklusiv abschließbar


  • Die Attraktivität des Unternehmens am Markt wird durch das Angebot von zusätzlichen Sozialleistungen erhöht


  • Durch qualitativ bessere Versorgung im Krankheitsfall wird eine frühere Genesung und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter gefördert.


  • Durch die Möglichkeit der Mitversicherung von Familienangehörigen und wird das soziale Engagement betont


  • Höheres Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern aufgrund der Bereitstellung eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes


  • Der Arbeitgeber kommt seiner sozialen Verpflichtung der Fürsorge nach und schafft damit zusätzlich Motivation und Identifikation im Unternehmen





Welche Leistungen umfasst der Basistarif?

Auszug:

ampulante Kosten

  • 100% Erstattung der Praxisgebühr; max. 40 Euro pro Jahr
  • 100% Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für:
  • Verbandsmittel
  • Arzneimittel
  • Heilmittel (z.B. Massagen)
  • Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle)
  • Von der GKV genehmigte ambulante Transporte
  • 100% Erstattung für Sehhilfen bis zu 120 Euro pro Jahr
  • 80% Erstattung bei Behandlung durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren durch Ärzte inkl. Arzneien bis zu 1.000 Euro pro Jahr


Stationäre Kosten

  • 100 % für die Chefarztbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • 100 % für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • 100 % der gesetzlichen Zuzahlung bei stationärer Behandlung Ambulante Operationen
  • 100 % der Kosten für ambulante Operationen inklusive der Vor- und
  • Nachbehandlung, wenn diese einen stationären Aufenthalt ersetzen, Ersatz-Krankenhaustagegeld
  • 46,00 Euro bei nicht gesondert berechneten ärztlichen Leistungen
  • 26,50 Euro bei nicht gesondert berechneter Unterbringung


Behandlungskosten im Zahnbereich

  • Erstattungsfähig sind unter Anrechung der Leistungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung:
  • Zahnersatz (inklusive Inlays und Implantate)
  • 100 % der in Rechnung gestellten Kosten, sofern keine privatzahnärztliche Vergütungsanteile berechnet werden
  • 80 % der in Rechnung gestellten Kosten, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält und eine ununterbrochene zehnjährige Vorsorge nachgewiesen wird


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