KMU-Deutschland.de


Direkt zum Seiteninhalt

Betriebliche Altersvorsorge3

Motivation rauf, Lohnnebenkosten runter:


Betriebliche Altersvorsorge auch BAV genannt
muß jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern anbieten.

Diese Art der Altersvorsorge ist für die meisten Arbeitnehmer, eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Geburtsdatum*:



Qelle: www.youtube.de


Die Fakten:

Durch Steuern und Sozialabgaben schöpft der Staat einen erheblichen Teil Ihres Einkommens ab. So bleibt von Ihrem Geld immer weniger übrig. Das ist umso ärgerlicher, wenn Sie aus bereits versteuerten Einkommen auch noch für Ihren Ruhestand vorsorgen müssen. Denn die gesetzliche Rentenversicherung bietet Ihnen in Zukunft nur noch eine Grundversorgung.

Längere Lebensarbeitszeit, leere Rentenkassen und schlechte Vorsorgeleistungen – trübe Aussichten für die Zukunft? Das muss nicht sein – man sollte nur rechtzeitig aktiv werden. Die betriebliche Altersversorgung bietet hierfür einfache und lukrative Lösungen. Auch die Politik hat die Zeichen der Zeit erkannt und attraktive Rahmenbedin gungen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen. So wurde beschlossen, dass die Sozialabgabenfreiheit bei Entgeltumwandlung über 2008 hinaus dauerhaft erhalten bleibt.

Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in bAV

Die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung ist ein idealer Einstieg zum Aufbau einer Altersversorgung. Der Vorteil bei dieser Um wandlung ist, dass die Beiträge nicht aus dem Netto, sondern aus dem Brutto, also ohne einen Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, geleistet werden. Ebenfalls spart der Arbeitgeber seinen Anteil der Sozialversicherungsbei träge ein.

Nicht zu vergessen: Mit uns minimieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der bAV.

Ihre Vorteile:

  • Die Beiträge zur Schließung der Versorgungslücke werden aus Ihrem Bruttoeinkommen gezahlt.
  • Ein großer Teil Ihrer Altersvorsorge wird somit durch Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben finanziert.
  • Aus Ihrem Gehalt können Sie jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2009: 2.592 EUR)
  • steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie weitere 1.800 EUR steuerfrei einzahlen.
  • Zusätzliche Absicherung der Familie und der Berufsunfähigkeit ist möglich.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü